Meldung
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10.05.2026
Der Bund stellt vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung und in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur bereit. Den Ländern bleibt dabei überlassen, wie die Mittel am besten passgenau eingesetzt werden. Sie legen auch eigene Förderrichtlinien fest und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Im Blickpunkt stehen vor allem Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas, wobei vor allem finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit „besonderem Unterstützungsbedarf“ geholfen werden soll. Die Länder setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte bei der Aufteilung. Die meisten Bundesländer sehen eine ungefähr hälftige Verteilung der Mittel vor. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wollen ausschließlich in den Bereich der Kindertagesbetreuung investieren. Nach den Worten von Bundesbildungsministerin Karin Prien haben die Länder auch die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen.