OVG sieht keine Verzögerungen bei Aktionsplan für Gewässerschutz

Prof. Dr. Jan Thiele

Meldung

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27.04.2026

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat einen Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen angeblicher Verzögerungen beim Gewässerschutz abgelehnt (Az.: 20 F 4 /26.AK vom 22.04.2026). 

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte im Oktober 2025 entschieden, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus der Landwirtschaft durch ein nationales Aktionsprogramm schützen muss. Das OVG konnte aber keine Verzögerung erkennen. So habe das Bundeslandwirtschaftsministerium nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe einen detaillierten Zeitplan aufgestellt, der vorsieht, dass das nationale Aktionsprogramm innerhalb von 16 Monaten bis April 2027 fertig sei. Damit scheiterte die DUH mit ihrem Antrag, ein Zwangsgeld von 10.000 gegen die Bundesrepublik wegen angeblicher Verzögerungen zu verhängen.

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