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09.05.2025
Rechtsanwalt Tobias Schröter äußert sich zu dem Parteiaustritt von Sieghard Knodel:
Rechtlich gesehen ist eine Parteizugehörigkeit bei öffentlichen Aufträgen meist unproblematisch, da das Vergaberecht keine politische Gesinnung berücksichtigt – Ausnahmen gibt es nur bei besonders sensiblen, sicherheitsrelevanten Aufträgen. Auch die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz hat aktuell keine automatischen Folgen, selbst nicht für Beamte.