Vortrag
Veranstaltung am: 13.01.2026
Zeit: 09:30-11:30 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück
Veranstalter: NST wissenstransfer GmbH
Inhalt der Veranstaltung
Worum geht es?
Ob und inwieweit Geschäftsfelderweiterungen kommunaler Unternehmen zulässig sind, bestimmt sich nach den kommunalrechtlichen Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung (§ 136 NKomVG). Diese sind i.d.R. dann zulässig, wenn die Vorgaben der sog. „Schrankentrias“ erfüllt sind: Erforderlich ist, dass ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt, die wirtschaftliche Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommune steht und der Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.Für den Bereich der Energiewirtschaft sieht § 136 Abs.1. S.3 ff NKomVG bereits seit dem Jahr 2016 deutliche Erleichterungen vor. Was gilt aber bei handwerklichen Tätigkeiten, die bislang vor allem die privaten Handwerksbetriebe wahrnehmen. Auch hier kann sich – etwa, wenn ein Installateur im Ort aus Altersgründen seinen Betrieb aufgibt und die Angestellten ihn nicht fortführen können oder wollen – aber Heizungsanlagen weiter gewartet werden müssen oder Wärmepumpen installiert werden sollen, die Frage nach der Übernahme durch das kommunale Unternehmen stellen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die kommunalrechtlichen Vorgaben der wirtschaftlichen Betätigung und erläutert, wie diese praktischen Fragen rechtlich gelöst werden können