Wer Untersuchung verweigert, muss die Konsequenzen tragen

Kristina Dörnenburg | Kristina Gottschalk, LL.M.oec.

Meldung

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28.05.2026

Wer sich trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung ohne hinreichenden Grund einer amtsärztlichen Untersuchung entziehe, könne so behandelt werden, als sei seine Dienstunfähigkeit festgestellt worden. Das hat jetzt der Dienstgerichtshof des Landes Brandenburg entschieden (Az.: DGH 5/25 vom 15.04.2026). Das Gericht stützte sich dabei auf den Rechtsgedanken des § 444 Zivilprozessordnung (ZPO), der die Beweisvereitelung oder Unbrauchbarmachung von Urkunden regelt.

 

In diesem Fall ging es um einen Richter, der immer wieder für längere Zeit krankheitsbedingt ausfiel, sich aber weigerte, seinen Gesundheitszustand amtsärztlich überprüfen zu lassen. Nachdem sowohl der Widerspruch gegen die Untersuchungsanordnung als auch ein vorausgegangenes Eilverfahren erfolglos waren, wurde der Richter in den Ruhestand versetzt.

 

Das Gericht erklärte nun die Untersuchungsanordnung für rechtmäßig. Da der Richter nicht bereit gewesen sei, sich ärztlich untersuchen zu lassen und kein Gutachten beibringen konnte, müsse er nun die Konsequenzen tragen. Hinzu komme, dass auch künftig nicht mit der Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit zu rechnen sei. Nach Ansicht des Gerichts sei die Versetzung in den Ruhestand nicht unverhältnismäßig, weil der Dienstherr über keine milderen Maßnahmen verfüge.

DOMBERT Rechtsanwälte

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