[TR1]Ich würde hier das Projekt voranstellen

Windpark Taunuskamm erringt mit DOMBERT weiteren Etappensieg  

Tobias Roß

Meldung

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12.02.2026

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen, des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main und des hessischen Wirtschaftsministeriums aufgehoben, in denen festgestellt worden war, dass die Flächenbeitragswerte für Windenergie in Hessen erreicht worden seien (Az.: 11 C 205/25.T und 11 C 633/25.T vom 06.02.2026). Das Gericht folgte damit der Argumentation der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen ESWE Taunuswind GmbH. Das Unternehmen möchte auf dem Taunuskamm einen Windpark mit zehn Windenergieanlagen errichten.

 

Hintergrund der Entscheidung ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz, nach dem der Bund die Länder verpflichtet, einen Teil ihrer Fläche für den Windenergieausbau bereitzustellen. In Hessen sind das bis Ende 2027 1,8 Prozent und bis Ende 2032 2,2 Prozent der Landesfläche. Nach Auffassung der Planungsverbände ist diese erste Stufe erreicht worden. Dabei gingen sowohl die Planungsverbände als auch das Land davon aus, dass es ausreiche, dass die 1,8 Prozent auf der gesamten Landesfläche erreicht werden – nicht aber in jeder einzelnen Region erreicht werden müssen. Das sah der VGH nun anders: Das Land habe von der Möglichkeit, in den Planungsregionen ausdrücklich unterschiedliche Teilflächenziele zu bestimmen, keinen Gebrauch gemacht. Zur Erfüllung der ersten Stufe der Flächenbeitragswerte hätten daher auch in der Planungsregion Südhessen 1,8 Prozent der Gesamtfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Das ist aber nicht geschehen: Südhessen hat nur ca. 1,5 Prozent  ausgewiesen. Dies wiederum reichte gemäß dem Richterspruch des VGH Kassel nicht aus.

 

Über Hessen hinaus relevant ist zudem die Nachricht, wonach die Feststellungen des Erreichens der Flächenbeitragswerte nach der Entscheidung isoliert vor Gericht angegriffen werden können – das war bisher von vielen Stimmen unter Juristinnen und Juristen anders bewertet worden.

 

„Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“, sagt Rechtsanwalt Tobias Ross, der die ESWE in diesem Verfahren vertritt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

DOMBERT Rechtsanwälte

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