Holzfertigbauunternehmen klagen erfolgreich vor dem Sozialgericht Freiburg

Prof. Dr. Matthias Dombert | Philipp Korbmacher LL.M.

Meldung

|

24.10.2025

Das Sozialgericht Freiburg hat in mehreren Verfahren den für die Holzfertigbauunternehmen seit 2024 geltenden Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)  für rechtswidrig erklärt. Industrielle Holzfertigbauunternehmen durften nicht mit Zimmereibetrieben gleichgestellt werden. Die Richter schlossen sich den Argumenten der Kanzleien DOMBERT Rechtsanwälte und der Kanzlei VOELKER und Partner aus Reutlingen (Link zur Meldung vom 19.05.2025) an, die insgesamt 60 Unternehmen vertreten: Aufgrund der industriellen Produktionsweise und der geringen Unfallrisiken müssen Holzfertigbauunternehmen und handwerklich arbeitende Zimmereibetriebe separat betrachtet und bewertet werden. Mit seiner Entscheidung schließt sich das Sozialgericht Freiburg der Linie des Sozialgerichts Würzburg an, das bereits Anfang September 2025 zugunsten mehrerer Fertighaushersteller entschieden hatte.

Insgesamt haben bundesweit mehr als 70 Unternehmen Klage gegen den 4. Gefahrtarif der BG Bau erhoben, dessen Einführung zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen – die Branche rechnet mit ungefähr 100 Million € – geführt haben.

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.