Meldung
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27.05.2026
Die Berliner Bäder-Betriebe dürfen in ihren Schwimmbädern weiterhin Ausweiskontrollen durchführen und Eingangsbereiche per Video überwachen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit eine Verwarnung der Berliner Datenschutzbeauftragten aufgehoben (Az.: VG 42 K 73/25 vom 06.05.2026).
Hintergrund des Verfahrens waren zahlreiche sicherheitsrelevante Vorfälle, die sich in der Vergangenheit in Berliner Sommerbädern ereignet hatten. Nach Drohungen, körperlichen Angriffen und mehreren Räumungen einzelner Bäder führten die Berliner Bäder-Betriebe ein Sicherheitskonzept ein. Dazu gehörten nicht nur Ausweiskontrollen für Badegäste ab 14 Jahren, sondern auch Videoüberwachungen in den Eingangsbereichen in einigen Bädern. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hielt die Maßnahmen für datenschutzwidrig und verwarnte die Berliner Bäder-Betriebe wegen Verstoß gegen die DSGVO.
Das VG Berlin stellte allerdings fest, dass die Maßnahmen datenschutzrechtlich zulässig seien. Die Ausweiskontrollen und Videoüberwachungen seien geeignet, aggressives Verhalten und Straftaten einzudämmen. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Badegäste sei vergleichsweise gering, da die Ausweiskontrollen nicht dokumentiert und die Videoaufzeichnungen nach 72 Stunden gelöscht würden. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit, der durch die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung erreicht werde, sei insgesamt höher zu bewerten als der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
„Die Entscheidung zeigt, dass Sicherheitsinteressen bei der datenschutzrechtlichen Abwägung ein erhebliches Gewicht haben können“, sagt Rechtsanwältin Zeynep Kenar. „Es ist allerdings wichtig, dass datenschutzrechtlich verantwortliche Stellen die Schutzmaßnahmen in ihrem Sicherheitskonzept nachvollziehbar und plausibel begründen.“
Die Entscheidung des VG Berlin ist noch nicht rechtkräftig. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.