BNetzA gewährt projektierten Speichern Vertrauensschutz

Tobias Roß | Tatjana Schmidt, LL.M. (Berkeley)

Meldung

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02.06.2026

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Zwischenstand im Verfahren zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt. Ihr Ziel ist es, die Netzentgelte ab dem Jahr 2029 generell neu zu ordnen.

 

Entgegen der ursprünglichen Überlegung, Netzentgelte für alle Batteriespeicher vom 01.01.2029 an einzuführen, sollen bereits projektierte Batteriespeicher Vertrauensschutz genießen. Das betrifft all jene, für die vor dem Inkrafttreten der AgNes-Festlegung eine endgültige Investitionsentscheidung (FID) getroffen wurde und deren Inbetriebnahme bis spätestens zum 04.08.2029 erfolgt. Eine endgültige Investitionsentscheidung soll gemäß aktueller Planungen der BNetzA als getroffen gelten, wenn „verbindliche Bestellungen von Komponenten, die annähernd die Hälfte des Investitionsvolumens abdecken, erfolgt sind und von den hierzu geschlossenen Verträgen nicht ohne wesentlichen Vermögensschaden zurückgetreten werden kann und zusätzlich eine verbindliche Netzanschlusszusage vorliegt“.

 

Batteriespeicher, für die kein Vertrauensschutz gilt, sollen sich zukünftig durch ein Kapazitätsentgelt an der Netzfinanzierung beteiligen. Arbeits- und damit mengenbezogene Netzentgelte zur Finanzierung der Netze werden für Speicher nicht erhoben. Dynamische Netzentgelte für Speicher sollen frühestens 2030 eingeführt werden.

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