Meldung
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23.06.2026
Die Bayerische Staatsregierung überlegt, auch bei Ermessungsentscheidungen den vollständig automatisierten Erlass von Verwaltungsakten zuzulassen. Vorgesehen ist, die Vorschrift Art. 10 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) so zu ergänzen, dass ein Verwaltungsakt vollständig durch automatische Einrichtungen und durch den Einsatz von – wörtlich – „Künstlicher Intelligenz“ erlassen werden kann. Damit würde Bayern über die geltende Bundesrechtslage hinausgehen:
Denn bislang gestattet das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (§ 35a VwVfG) zwar ebenfalls den vollautomatisierten Erlass von Verwaltungsakten, allerdings ausdrücklich nur dort, wo einer Behörde kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum eröffnet ist. Bayern hat diese Vorschrift – anders als etwa Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen – nicht ins Landesrecht übernommen und verzichtet nun mit dem Entwurf auf diese ausdrückliche Einschränkung. Vielmehr würde die Vorschrift mit ihrer offenen Formulierung vielfältige Anwendungsmöglichkeiten beim Erlass von Verwaltungsakten bieten. Nähere Vorgaben enthält der Entwurf aber nicht.
Rechtlich ist der Vorstoß heikel: Davon ausgehend, dass die Bayerische Staatsregierung mit „Künstlicher Intelligenz“ hauptsächlich die derzeit verfügbaren Sprachmodelle meint, ist festzuhalten, dass diese lediglich Wahrscheinlichkeiten berechnen. Ihnen fehlt aber die erforderliche Fähigkeit für eine einzelfallbezogene, normativ angeleitete Abwägung, so dass ein Verstoß gegen das Gesetzmäßigkeits- und das Demokratieprinzip droht: „Wo eine Behörde Ermessen ausübt, trägt sie die Verantwortung für eine nachvollziehbare Einzelfallabwägung. Diese lässt sich nicht durch eine bloß wahrscheinlich rechtmäßige Maschinenausgabe ersetzen“, sagt Rechtsanwalt Michael Jessen-Lieberum. Er empfiehlt Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger automatisierte Bescheide künftig genau auf ihre Begründung hin zu überprüfen, sollte der Entwurf tatsächlich so verabschiedet werden.
Der Landtag muss dem Entwurf noch zustimmen, derzeit liegt er den Fachverbänden zur Stellungnahme vor.