Land muss für höhere Personalkosten in Kitas durch verkürzte Wochenarbeitszeit aufkommen
Meldung
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24.06.2026
Das Land Brandenburg muss für die zusätzlichen Kosten eines höheren Personalbedarfs in Kindertagesstätten aufkommen, die durch eine reduzierte tarifvertragliche Wochenarbeitszeit entstanden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Potsdam jetzt entschieden (Az.: 6 K 366/22 und 6 K 367/22 vom 18.06.2026). Damit waren die Klagen der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Landkreise Oberhavel und Uckermark erfolgreich.
Bei einer tarifvertraglichen Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39,5 Stunden für Vollzeitkräfte im Jahr 2022 könne der gesetzliche Betreuungsanspruch nur gewährleistet werden, wenn gleichzeitig mehr Personal eingestellt werde. Andernfalls könne der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel nicht eingehalten werden. Bei den zusätzlichen Personalkosten handele es sich folglich um erforderliche Kosten im Sinne des § 16a Abs.1 Kita-Gesetz. Die Kitas können die Mehrkosten daher von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe verlangen, die wiederum das Land Brandenburg in Anspruch nehmen können, entschied jetzt das Gericht. Die Berufung wurde vom Verwaltungsgericht zugelassen.
„Die Entscheidung hat finanzielle Auswirkungen auch für die Folgejahre, da die Wochenarbeitszeit ab 2023 weiter auf 39,0 Stunden gesenkt worden ist. Dies erfordert einen weiteren Personalbedarf mit entsprechender Kostenerstattung“, sagt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.