Meldung
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04.08.2026
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einer Richterin in Niedersachsen für unbegründet erklärt. Sie verletze die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht (Az.: 2 BvR 36/26 vom 09.07.2026). Damit hatte die Verfassungsbeschwerde der Richterin Erfolg. Im Eilverfahren hatte das BVerfG bereits im Januar 2026 die Untersuchung vorläufig gestoppt.
Das BVerfG rügte, dass die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht nicht gewürdigt worden sei und die vorinstanzlichen Entscheidungen weitere Defizite aufweisen. Wie das Gericht weiter ausführte, müsse für amtsärztliche Untersuchungsanordnungen bei „vernünftiger, lebensnaher Einschätzung“ die Besorgnis begründet sein, dass der betroffene Beamte dienstunfähig sei. Die Anordnung müsse tatsächliche Feststellungen enthalten, die die Dienstunfähigkeit naheliegend erscheinen ließen. Das war hier nicht der Fall.
Die Richterin hatte wiederholt in teils recht emotionalen E-Mails die Angst geäußert, an ein anderes Gericht versetzt zu werden. Vorgesetzte zweifelten wegen ihres Verhaltens an ihrer Dienstfähigkeit und ordneten eine ärztliche Untersuchung an. Die Richterin versuchte gerichtlich, dies zu verhindern – zunächst ohne Erfolg vor den Verwaltungsgerichten.