Bundesverfassungsgericht gibt Eilantrag der Linken gegen Ministeriums-Reel statt
Meldung
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19.10.2026
Staatliche Organe müssen im politischen Wettbewerb die Neutralität wahren und dürfen nicht einseitig zugunsten oder zulasten einer Partei Einfluss nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat einem entsprechenden Eilantrag der Partei „Die Linke“ gegen ein Video stattgegeben, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hat. Bundesministerin Katherina Reiche ist zudem verpflichtet worden, das Video vorerst zu entfernen (Az. 2 BvE 5/26, Beschluss vom 14.10.2026).
In dem am 24. September 2026 veröffentlichten Video hatte sich Reiche kritisch über die Partei „Die Linke“ geäußert. Sie warf der Partei unter anderem vor, Antisemitismus offen zu leben, jüdisches Leben zu bekämpfen und die organisierte Kriminalität auf Wahlpartys zu begrüßen. Die Linke sah darin eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit der Parteien und erhob Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit einem Eilantrag wollte sie erreichen, dass das Video bis zur Entscheidung in der Hauptsache entfernt wird.
Für die Chancengleichheit der Parteien sei laut Gericht entscheidend, dass staatliche Organe im politischen Wettbewerb Neutralität wahren. Die Äußerungen seien unter Einsatz staatlicher Ressourcen auf dem offiziellen Instagram-Profil des Ministeriums veröffentlicht worden. Es sei nach Ansicht des Gerichts nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass die Ministerin damit die Grenzen des Sachlichkeitsgebots überschritten und die Chancengleichheit der Parteien verletzt habe. Im Rahmen der Folgenabwägung überwogen nach Auffassung des Gerichts die Gründe für eine einstweilige Anordnung. Bliebe das Video bis zur Entscheidung in der Hauptsache online, drohe der Linken durch die fortdauernde Verbreitung der negativen Zuschreibungen ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Nachteil im politischen Wettbewerb. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.
Ob die beanstandeten Äußerungen tatsächlich verfassungswidrig waren, müsse laut Gericht im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Ministerin muss das Video bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für sechs Monate, vom Instagram-Profil des Ministeriums entfernen.