Dokumente zur „Zeitenwende-Rede“ bleiben unter Verschluss

Meldung

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19.10.2026

Das Bundeskanzleramt muss Dokumente im Zusammenhang mit der „Zeitenwende“-Rede, die der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 im Deutschen Bundestag gehalten hat, nicht zugänglich machen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 12 B 13/24 vom 09.10.2026).

 

Der Kläger hatte um Übermittlung des Redeentwurfs und der Leitungsvorlagen von drei Fachreferaten des Kanzleramtes gebeten. Diese betrafen die Mittelausstattung im Verteidigungsbereich, den Investitionsbedarf im Rüstungsbereich und die Meldung der Bundesregierung zur Erfüllung der NATO-Ziele. Das Bundeskanzleramt hatte den Antrag abgelehnt, weil es nachteilige Auswirkungen durch das Bekanntwerden der Informationen befürchtete. Dem Informationszugang stehe der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen. Das sah das Verwaltungsgericht Berlin auch so. Das OVG bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Klägers zurück.

 

Die Bundesregierung verfüge über einen Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich, der vor Ausforschung geschützt ist. Zu diesem Kernbereich gehöre auch der streitige Redeentwurf, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. 

DOMBERT Rechtsanwälte

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