Auch langlebigere Tragetaschen fallen unter das Duale System

Meldung

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12.08.2026

Viele Supermärkte bieten ihren Kunden große Taschen aus Kunststoff zum Transport ihrer Einkäufe. Auch für diese haltbareren Taschen müssen sich die Geschäfte an dem Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 10 C 6.25 vom 23.07.2026). Tragetaschen, die dafür konzipiert und bestimmt seien, vom Endverbraucher für den Transport der gekauften Waren verwendet zu werden, seien unabhängig von ihrem Material und ihrer Langlebigkeit systembeteiligungspflichtige Verpackungen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Das gelte auch unabhängig davon, dass die Endverbraucher die Taschen auch zu anderen Zwecken nutzen würden.

 

„Die Entscheidung betrifft zahlreiche Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und schafft aber auch Klarheit hinsichtlich der Systembeteiligungspflicht für Unternehmen, die Permanenttragetaschen anbieten“, sagt Rechtsanwältin Izabela Bochno.

DOMBERT Rechtsanwälte

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