Meldung
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07.04.2025
Die Landesregierung in Brandenburg will die Verbesserung der Personalschlüssel für den Krippenbereich als eine von mehreren Sparmaßnahmen wieder streichen. Aus den Haushaltsbegleitgesetz geht hervor, dass noch im vergangenen Sommer in der letzten Legislatur beschlossene Gesetz (Artikel 3 des Dritten Gesetzes zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung) aufgehoben werden soll. Begründet wird dies mit einem anhaltenden Fachkräftemangel im Krippenbereich. Der verbesserte Personalausstattung in den Krippen sollte ursprünglich zum 1. August 2025 in Kraft treten. „Nun wird die angedachte Verbesserung der Qualität und Stabilität in der Kindertagesbetreuung nicht eintreten können“, sagt Rechtsanwältin Franziska Wilke. Der Gesetzesentwurf soll am 10.04.2025 im Rahmen einer Sondersitzung in erster Lesung in den Landtag eingebracht werden. Er wird noch am gleichen Tag ebenfalls in einer Sondersitzung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen behandelt. „Der weitere Werdegang des Gesetzentwurfs wird sich dann zeigen“, sagt Wilke.