Bundeskabinett zündet den „Bau-Turbo“

Patricia Kohls | Dr. Maximilian Dombert

Meldung

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19.06.2025

Das Bundeskabinett hat am 18.06.2025 den „Bau-Turbo“ beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen im Baugesetzbuch vor, um den Bau von Wohnungen und sozialen und kulturellen Einrichtungen, zum Beispiel Kitas, zu erleichtern und zu beschleunigen. Mit einem neuen §246e BauGB soll es möglich werden, solche Bauvorhaben ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu errichten. Wenn die Gemeinde sich für das Turbo-Verfahren entscheidet, kann das Wohnungsbauvorhaben bereits nach einer zweimonatigen Prüfung zugelassen werden. Diese Regelung ist bis Ende 2030 befristet.

 

Weitere Anpassungen im Baugesetzbuch sollen Nachverdichtungen wie Aufstockung oder Anbauten erleichtern. Auch der Außenbereich soll künftig einfacher zu Wohnzwecken genutzt werden können. Allerdings soll nur in räumlichem Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen gebaut werden dürfen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollen Gemeinden künftig auch von Immissionsrichtwerten und technischen Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm abweichen dürfen, so dass Wohnraum auch einfacher in Gebieten mit Gewerbe geschaffen werden kann. Darüber hinaus ist geplant, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen um fünf Jahre zu verlängern.

 

„Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort“, heißt es aus dem Bundesbauministerium. Ihr Zustimmungserfordernis bleibe bestehen. „Da die Zustimmung der Gemeinde davon abhängig gemacht werden kann, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten, wird in der kommunalen Umsetzungspraxis dem Instrument des städtebaulichen Vertrages sicher eine besondere Bedeutung zukommen“, schätzt Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert. Bis Herbst 2025 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

DOMBERT Rechtsanwälte

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