Öffentliche Auftragsvergabe: EU-Kommission verklagt Deutschland

Dr. Janett Wölkerling, M.mel. | Janko Geßner | Philipp Buslowicz, LL.M.

Meldung

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23.06.2025

Weil die Bundesrepublik Deutschland EU-Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Europäische Kommission am 18.06.2025 beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof durchzuführen. Dabei geht es um die Richtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU, die Deutschland durch Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts umgesetzt hat. Nach Ansicht der EU-Kommission ist dies aber unzureichend erfolgt, weshalb sie Deutschland bereits seit 2019 zu Nachbesserungen aufgefordert hat.

 

So kritisiert die Kommission, dass öffentliche Auftraggeber nach deutschem Recht nicht verpflichtet seien, den Bietern nach Abschluss des Vertrags detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen, um die verkürzte Frist für den Zugang zu einer Überprüfung beginnen zu lassen. Dadurch hätten es Bieter schwerer zu entscheiden, ob und wann sie eine Überprüfung anstrengen wollen. Auch sei der Begriff „Auftraggeber“ im deutschen Recht unklar definiert, was die Auswahl der geeigneten Vergabeverfahren erschwere. Darüber hinaus bemängelt die Kommission, dass Auftraggeber im Postsektor nach deutschem Recht nicht die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe anwenden müssten.

 

DOMBERT Rechtsanwälte

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