BVerwG hebt „Compact“-Verbot auf

Tobias Schröter

Meldung

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25.06.2025

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ nun auch im Hauptsacheverfahren aufgehoben (Az.: 6 A 4.24 vom 24.06.2025). Die damalige Innenministerin Nancy Faeser hatte das Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts im Juni 2024 erlassen. Bereits wenige Wochen später wurde es im Eilverfahren wieder gekippt.

 

Wie aus dem Urteil nun hervorgeht, hält das BVerwG das Vereinsrecht im Falle des Compact-Magazins für anwendbar, da der Herausgeber, seine Ehefrau und Mitarbeiter zusammen eine politische Agenda verfolgten. Allerdings sei ein Vereinsverbot „mit Blick auf das das gesamte Staatshandeln steuernde Prinzip der Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen“, würden, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Und das sei hier nicht der Fall. Zwar würden viele Inhalte und Äußerungen des Magazins mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehen, so die Richter.  Sie seien aber noch von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Das Grundgesetz garantiere im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit, so das Gericht.

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