Meldung
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11.03.2025
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen mehr unternehmen, um die Nitratwerte im Grundwasser an der Ems zu senken. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor (Az.: 10 C 1.24 vom 06.03.2025). Das Gericht bestätigt damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Es hatte die beiden Bundesländer bereits 2023 dazu aufgefordert, ihren Maßnahmenkatalog für den Gewässerschutz zu überarbeiten. Aufgrund der intensiven Landwirtschaft und Düngung mit Gülle wurden in den vergangenen Jahrzehnten die erlaubten Höchstwerte für Nitrat im Bereich der Ems mehrfach überschritten. Dagegen hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt.
Nach Ansicht des BVerwG haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das in der Europäischen Union geltende Verschlechterungsgebot für Gewässer in ihrem bisherigen Maßnahmenprogramm nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Beurteilung der Gewässersituation seien die Werte aller Überwachungsstellen heranzuziehen. Auch wenn sich die Werte nur an einer Messstelle verschlechterten, müsse gehandelt werden, so das BVerwG.
Nach Ansicht des BVerwG haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das in der Europäischen Union geltende Verschlechterungsgebot für Gewässer in ihrem bisherigen Maßnahmenprogramm nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Beurteilung der Gewässersituation seien die Werte aller Überwachungsstellen heranzuziehen. Auch wenn sich die Werte nur an einer Messstelle verschlechterten, müsse gehandelt werden, so das BVerwG.