Denkmalschutz muss hinter Windenergieausbau zurückstehen

Prof. Dr. Jan Thiele | Dr. Janett Wölkerling, M.mel. | Josefine Wilke | Tobias Roß | Janko Geßner

Meldung

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05.03.2025

Die Popularklage, mit der sich mehrere Bürgerinnen und Bürger in Bayern gegen eine Aufweichung des Denkmalschutzes wehren wollten, ist erfolglos geblieben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat die Regelung im Bayerischen Denkmalschutzgesetz, wonach nur noch bei „besonders landschaftsprägenden“ Denkmälern eine Genehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage eingeholt werden muss, für verfassungskonform erklärt. (Az.: 7-VII-23 vom 05.02.2025). „Die Regelungen beschränken als Inhalts- und Schrankenbestimmungen die Rechte der Eigentümer von Denkmälern in verfassungsgemäßer Weise“, so die Richter. Sie wiesen auf die große Bedeutung des Klimaschutzes für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hin. Danach stelle die Regelung im Bayerischen Denkmalschutzgesetz einen angemessenen Ausgleich zwischen dem beschleunigten Windenergieausbau und den Interessen der Denkmaleigentümer dar.

„Die Entscheidung des Gerichts schafft in einer sehr umstrittenen Frage Klarheit und ist deshalb über Bayern hinaus von großer Bedeutung“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß, der diverse Vorhabenträger bei Konflikten mit dem Denkmalschutz berät. Dies gelte vor allem deshalb, weil auch andere Bundesländer, zum Beispiel Brandenburg, ähnliche gesetzliche Regelungen besäßen, so Roß.

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