Meldung
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05.03.2025
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gesteht dem einzelnen Bürger umfangreiche Auskunftsansprüche gegenüber Behörden und anderen staatlichen Organen zu. Auch die Sparkassen müssen sich aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft mit den Auskunftsansprüchen nach dem IFG auseinandersetzen. Über die rechtlichen Grundlagen und praktische Hinweise informiert Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück als Referent auf der Fachtagung Bankrecht, die am 27. und 28. März 2025 in Potsdam stattfindet.
Auf der Konferenz behandeln Experten aus der Wissenschaft, der Justiz und der Praxis zentrale Themen des Bankrechts. So wird Dr. Christian Grüneberg, Richter am Bundesgerichtshof, beispielsweise Aktuelles aus der BGH-Rechtsprechung zum Bankrecht vorstellen und Prof. Dr. Petra Buck-Heeb, Inhaberin des Lehrstuhls für Zivilrecht sowie Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Hannover, über die automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditvergabe sprechen.
