Meldung
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03.06.2025
Schulträger haben einen Gestaltungsspielraum, wie sie ihr Essensangebot ausgestalten. Darauf hat das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt in einem Eilbeschluss hingewiesen (Pressemitteilung vom 26.05.2026 zum Beschluss vom 16.05.2025, Az. 2 K 1477/25). Sie wiesen damit den Eilantrag der Eltern ab, die gegen das Mittagsangebot an der Ganztagsschule ihres Kindes geklagt hatten. Dort wird an drei von vier Tagen ein vegetarisches oder veganes Mittagessen angeboten und nur an einem Tag Fisch oder Fleisch. Die Eltern wünschten jedoch für ihr Kind an jedem der vier Tage eine Mahlzeit mit Fisch oder Fleisch und begründeten dies unter anderem mit einer drohenden Mangelernährung sowie Unverträglichkeiten.
Das Gericht hat den Antrag nun abgelehnt. Hierbei hat es insbesondere auch darauf hingewiesen, dass Schulträger bei der Bereitstellung und Ausgestaltung ihrer Essensangebote einen Gestaltungsspielraum haben. Angesicht des angestrebten Ausbaus von Ganztagsangeboten und des stufenweise geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 dürfte diese Entscheidung über den Fall hinaus von zunehmender Relevanz sein.