Meldung
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27.05.2025
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ für unzulässig erklärt. Sie genüge nicht den inhaltlichen Anforderungen, die sich aus dem Demokratieprinzip an ihre Klarheit und Bestimmtheit ergeben, heißt es in der Pressemitteilung zur mündlichen Entscheidung (Az.: VfGBbg 34/24 vom 23.2025).
Die Volksinitiative wollte den Landtag dazu verpflichten, ein Gesetz mit Maßnahmen für den Gesundheitsbereich zu erlassen. Dazu hätten ein Krankenhaus-Rettungsfonds ab 2025, weitere Landärzte-Stipendien, vollständige Übernahme der Ausbildungskosten zu einer „Brandenburgischen Praxisschwester“ sowie Sicherungszuschüsse für Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg gehört. Die erforderlichen 20.000 Stimmen hatte die Initiative gesammelt und eingereicht.
Wie das Gericht jetzt erklärte, müsse eine Volksinitiative so gestaltet sein, „dass die Abstimmungsberechtigten den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen verstehen, ihre Auswirkungen überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile abschätzen könnten“. Das sei nach Ansicht des Gerichts hier nicht der Fall. Zudem könne eine Volksinitiative einen Landtag gar nicht verpflichten, ein Gesetz zu erlassen. Darüber hinaus sei es unzulässig, über verschiedene Dinge abstimmen zu lassen, die inhaltlich und sachlich nicht in engem Zusammenhang stünden.