Meldung
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25.05.2025
Weil er rechtsextreme und rassistische Posts in einer Chatgruppe teilte, durfte ein Polizeianwärter aus Nordrhein-Westfalen aus dem Dienst entlassen werden. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz (Az.: 6 B 1231/24 vom 21.05.2025). Wie das OVG nun ausführte, fehle dem Polizeianwärter die charakterliche Eignung für den Polizeidienst. Daran würden auch fachlich gute Leistungen nichts ändern. Vielmehr mangele es ihm an emotionaler Festigkeit und Selbstkontrolle – für den Polizeidienst unentbehrliche Eigenschaften. Dies sei der ausschlaggebende Grund für seine Entlassung. Es käme in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob der Beamte eine extremistische Gesinnung habe.