Verlängerung des Investitionsprogramms Ganztagsfinanzierung geplant

Dr. Beate Schulte zu Sodingen | Marian Lunnebach

Meldung

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27.05.2025

Die Regierungskoalition hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Investitionsprogramms zur Ganztagsfinanzierung beschlossen (BT-Drs. 21/216). Damit sollen unter anderen Kommunen mehr Zeit bekommen, um den Ausbau der Ganztagsbetreuung mit weiteren Investitionen voranzutreiben.

 

Da ab dem Schuljahr 2026/27 Kinder im Grundschulalter zunächst ab der Klassenstufe 1 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, besteht derzeit vor allem bei den Kommunen Handlungsdruck. Zur Unterstützung hatte der Bund ein Sondervermögen beschlossen, aus dem der Ausbau gefördert wird. Die Vorgaben zum Abruf dieser Mittel sehen jedoch bislang vor, dass Investitionsmaßnahmen bis Ende 2027 abgeschlossen sein müssen, um förderfähig zu sein (§ 2 Ganztagsfinanzhilfegesetz). Dies hatte zu erheblichen Unsicherheiten geführt, sodass die Mittel bislang nur zögerlich abgerufen wurden. Denn nicht immer kann genau vorhergesehen werden, ob ein Projekt bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden kann (vgl.  BT- Drs. 21/216, S. 2, 6).

 

Hier setzt nun die geplante Gesetzesänderung an:  Künftig soll es genügen, wenn Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden und die Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 erfolgt. Auch die Frist zur Auflösung des Sondervermögens wird damit um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert.

Dies fördert auch die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der schulischen Angebote. 

Der Gesetzentwurf wurde am 22.05.2025 im Bundestag diskutiert und nun zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

 

DOMBERT Rechtsanwälte

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