Meldung
|
29.05.2026
Im Auftrag der Fachagentur Wind und Solar hat DOMBERT Rechtsanwälte einen Mustervertrag für flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) entwickelt. Ab sofort können Netzbetreiber und Akteure der Energiewirtschaft diesen Mustervertrag nutzen, um rechtssicher flexible Netzanschlussvereinbarungen abzuschließen. Der Vertrag entstand in enger fachlicher Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis aus Netzbetreibern, Branchenverbänden der erneuerbaren Energien, Verbänden der Energiewirtschaft und Vorhabenträgern, um eine möglichst breite Akzeptanz zu erreichen. Abrufbar ist der Mustervertrag mit weiteren Anwendungshinweisen hier.
FCAs bieten die Möglichkeit, eine höhere Anlagenleistung am Netzverknüpfungspunkt anzuschließen, als dieser zu einem bestimmten Zeitpunkt aufnehmen kann, weil etwa Wind- und Solaranlagen ihre installierte Leistung nur selten gleichzeitig und dauerhaft vollständig einspeisen und die jeweilige Einspeisung bei Bedarf durch technische Mess-, Steuerungs- und Begrenzungseinrichtungen auf die zulässige Anschlusskapazität reduziert werden kann. Damit adressiert der Mustervertrag eines der drängendsten Probleme der Energiewende: Die bis dato sehr knappen Netzanschlusskapazitäten. Durch die flexible Netzanschlussvereinbarung wird rechtlich und technisch sichergestellt, dass die maximale Aufnahmekapazität des Netzes zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. Der Mustervertrag ermöglicht es den Vertragsparteien, individuelle Vereinbarungen schneller und reibungsfreier abzuschließen, wenn sie auf dem Mustervertrag aufbauen. Auch bei Verwendung des Mustervertrags wird es aufgrund der komplexen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen jedoch regelmäßig notwendig sein, die konkrete Vereinbarung im Einzelfall rechtlich beraten und prüfen zu lassen.
„Alle Beteiligten haben in den letzten Monaten in vielerlei Hinsicht juristisches und technisches Neuland betreten”, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß, der das Projekt auf Seiten von DOMBERT federführend begleitet hat. „Umso mehr hoffen wir, dass die abgestimmten Regelungsvorschläge eine gute Grundlage für die Praxis sind, die Engpasssituation beim Netzanschluss etwas zu entspannen und damit zu einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien beizutragen. Ein geeignetes Instrument liegt nun vor.”
Im Laufe des Jahres 2026 wird die Fachagentur Wind und Solar weitere Vertragsmuster veröffentlichen. Geplant sind ein mehrseitiger Mustervertrag (Vertragspartner des Netzbetreibers können mehrere Anlagenbetreiber sein) sowie ein Kooperationsvertrag (Vertrag, der die Rechtsverhältnisse der beteiligten Anlagenbetreiber untereinander regelt, z. B. Haftung).