Meldung
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12.04.2025
In der Auseinandersetzung um sein Büro ist Altbundeskanzler Gerhard Schröder nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert (Az.: 2 C 16.24 vom 10.04.2025). Auch in erster und zweiter Instanz hatte er vergeblich dagegen geklagt, dass ihm nicht weiterhin ein Büro samt Personal zur Verfügung gestellt werde. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im Mai 2022 die Finanzierung eingestellt mit der Begründung, dass Schröder keine Verpflichtungen aus seinem vorherigen Amt mehr wahrnehme.
Das Bundesverwaltungsgericht wies Schröders Klage jetzt als unbegründet ab, weil es sich nach Ansicht der Richter um „Streitigkeiten über spezifisch verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten oberster Staatsorgane“ handele, über die nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden könne.
