Schröter: Nur bei Mandatserheblichkeit von Fehlern kann Wahl ungültig sein.

Tobias Schröter

Media

|

21.11.2024

Rechtsanwalt Tobias Schröter äußerte sich zur Wahlprüfung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg. Gemeinsam mit Dr. Dominik Lück hat er im Auftrag der Stadtwahlleiterin Einsprüche gegen die Wahl geprüft und die Ergebnisse erläutert.

Zum gesamten Artikel

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.