Schröter: Nur bei Mandatserheblichkeit von Fehlern kann Wahl ungültig sein.
Tobias Schröter
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21.11.2024
Rechtsanwalt Tobias Schröter äußerte sich zur Wahlprüfung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg. Gemeinsam mit Dr. Dominik Lück hat er im Auftrag der Stadtwahlleiterin Einsprüche gegen die Wahl geprüft und die Ergebnisse erläutert.