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02.10.2024
Rechtsanwalt Tobias Schröter äußerte sich zur Wahlprüfung der Kreistagswahl im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Gemeinsam mit Dr. Dominik Lück hat er im Auftrag des Kreiswahlleiters Einsprüche gegen die Kreistagswahl geprüft und die Ergebnisse erläutert. Vom RBB wird Tobias Schröter wie folgt zitiert:
„Der gewählte Kreistag hat ein hohes Bestandsinteresse und wir sind in der Abwägung zum Ergebnis gekommen, dass die möglichen Verstöße – um es salopp zu sagen – nicht krass genug sind, um die Wahl für ungültig zu erklären. Am Ende ist das eine Abwägungsentscheidung.“