Schröter: Wahlprüfung ist eine Abwägungsentscheidung

Tobias Schröter

Media

|

02.10.2024

Rechtsanwalt Tobias Schröter äußerte sich zur Wahlprüfung der Kreistagswahl im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Gemeinsam mit Dr. Dominik Lück hat er im Auftrag des Kreiswahlleiters Einsprüche gegen die Kreistagswahl geprüft und die Ergebnisse erläutert. Vom RBB wird Tobias Schröter wie folgt zitiert:

 

„Der gewählte Kreistag hat ein hohes Bestandsinteresse und wir sind in der Abwägung zum Ergebnis gekommen, dass die möglichen Verstöße – um es salopp zu sagen – nicht krass genug sind, um die Wahl für ungültig zu erklären. Am Ende ist das eine Abwägungsentscheidung.“

 

Zum gesamten Artikel

 

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.