Meldung
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11.06.2025
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder und des Bundesverwaltungsgerichts sprechen sich dagegen aus, die Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zuzuordnen. Eine entsprechende Absicht enthält der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeilen 473 – 475). Sie plädieren dafür, dass der Rechtsschutz für diese Bereiche weiterhin durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit sichergestellt werde. „Durch diese jahrzehntelange Entscheidungspraxis sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowohl ein besonderes Fachwissen als auch die notwendigen Strukturen für eine zügige und angemessene Bearbeitung der Verfahren vorhanden. Hingegen gibt es keine sachliche Begründung für die geplante Zuweisung der genannten Rechtsgebiete zu den Sozialgerichten“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Vielmehr müssen bei den Sozialgerichten das entsprechende Fachwissen erst neu aufgebaut werden, da sich die Rechtsgebiete, die die beiden Gerichtsbarkeiten behandeln, strukturell grundsätzlich voneinander unterscheiden.
Die zahlreichen derzeit in allen Bundesländern bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren zur Finanzierung von Kindertagesstätten wären ebenfalls von einer Verlagerung der Zuständigkeit zur Sozialgerichtsbarkeit betroffen. „Es ist offen, welche konkreten Auswirkungen eine neue zuständige Gerichtsbarkeit hätte; Verfahrensverzögerungen aufgrund eines Zuständigkeitswechsels könnten jedoch nicht ausgeschlossen werden“, sagt Rechtsanwältin Franziska Wilke.