Meldung
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08.06.2026
Wegen eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot in der heißen Phase des Wahlkampfes muss die Stadtratswahl in der thüringischen Stadt Steinbach-Hallenberg vom 26. Mai 2024 wiederholt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Meiningen jetzt entschieden. Der Bürgermeister hatte sich unmittelbar vor der Wahl in privaten Medien sowie im Vorwort eines Amtsblattes der Stadt geäußert.
Zwar dürfe ein Bürgermeister Öffentlichkeitsarbeit betreiben. In Wahlzeiten unterliege diese jedoch den Maßstäben eines strengen Neutralitätsgebots. So sind Äußerungen nicht erlaubt, wenn sie „unter erkennbarer Bezugnahme auf das Bürgermeisteramt erfolgen, um ihnen damit eine aus der Autorität des Amts fließende besondere Glaubwürdigkeit oder Gewichtung zu verleihen“, heißt es in der Pressemeldung zu der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung. Die Äußerungen des Bürgermeisters unmittelbar vor der Wahl haben nach Auffassung des Gerichts das Wahlergebnis beeinflusst und stellen einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot dar.