Große Bauvorhaben stoßen selten auf ein ungeteiltes Echo. Im Sinne unserer Mandanten finden wir tragfähige Kompromisse.
Ein Schwerpunkt unserer Praxis liegt dabei im juristischen Verfahrensmanagement.
Das öffentliche Baurecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir unterstützen Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sowie regionale Planungsgemeinschaften bei der Regionalplanung. Mandate, in denen es um die Zulässigkeit einzelner Vorhaben nach dem Bauordnungs- oder Bauplanungsrecht geht, spielen in unserer Praxis ebenfalls eine große Rolle. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf rechtliche Fragen der Sanierung. Wir sind zudem kompetente Ansprechpartner im Denkmalrecht, zum Beispiel wenn es um Konflikte zwischen energetischer Sanierung und dem Denkmalschutz geht.
Aufgrund unserer besonderen Expertise im Planungs- und Genehmigungsrecht wenden sich Unternehmen und öffentliche Körperschaften häufig an uns, wenn raumbedeutsame Vorhaben wie Stromleitungen, Autobahnen, Wasserstraßen, Hafenanlagen oder Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert werden sollen. Übertragungsnetzbetreiber sowie regionale Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen, Landesbehörden, Kommunen und Landkreise unterstützen wir bei der rechtssicheren Realisierung ihrer Infrastrukturprojekte.
Planen, Bau- und Infrastrukturvorhaben – Unsere Köpfe.