Wir begleiten die öffentliche Hand bei der Gestaltung der digitalen Transformation
Wir sorgen für Rechtssicherheit im Umgang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben und beim Einsatz künstlicher Intelligenz
Der Schutz personenbezogener Daten ist eine sensible Aufgabe. Wir helfen Landesbehörden und Kommunen, Unternehmen der öffentlichen Hand, Schulen oder Kitas bei der Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben – von der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bis hin zu Bestimmungen der spezifischen Datenschutzverordnungen in den jeweiligen Bundesländern. Wir begleiten Unternehmen und die Verwaltung ebenfalls bei Konflikten mit dem Datenschutzrecht, etwa bei Beschwerden oder Klagen von Betroffenen.
Wir unterstützen die Verwaltung bei den Herausforderungen der Digitalisierung: Wir begleiten sie bei der Umwandlung von analogen Vorgängen in digitale Prozesse und sorgen dafür, dass der Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen rechtssicher und datenschutzkonform abläuft. Wir erstellen Datenschutzkonzepte sowie Datenschutzfolgenabschätzungen.
Darüber hinaus beraten wir auch zum verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz. Wir beraten Bundes- und Landesbehörden, Kommunen sowie öffentliche Unternehmen umfassend bei der Anwendung der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) und der Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Prüfung der Vereinbarkeit von KI-Anwendungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, nicht zuletzt mit Blick auf die Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Identifikation und Klassifizierung von KI-Systemen nach dem risikobasierten Ansatz der Europäischen Union. Dabei begleiten wir unter anderem die Erstellung der notwendigen Konformitätsbewertungen und die Einführung von Governance-Strukturen, die notwendig sind, um algorithmische Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten. Wir beraten zudem zu den juristischen Risiken, die sich aus der Delegation von Entscheidungsprozessen auf automatisierte Systeme ergeben und bei den dienstrechtlichen Beteiligungsprozessen, wenn KI-gestützte Werkzeuge am Arbeitsplatz genutzt werden sollen.
Bei der Beschaffung von KI-Lösungen beraten wir an der Schnittstelle zum Vergaberecht, um eine rechtssichere und zukunftsorientierte Ausstattung der öffentlichen Infrastruktur zu gewährleisten