Staat und Verwaltung sind auf qualifizierte und motivierte Beschäftigte angewiesen. Aus der Bindung an Recht und Gesetz ergeben sich besondere Herausforderungen an die Personalwirtschaft und -entwicklung.
Das öffentliche Dienstrecht in seiner ganzen Breite ist unser Metier.
Wir sind Ihre Ansprechpartner zum Beamtenrecht, dem Besoldungsrecht bis zum Versorgungsrecht. Wir beraten Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und Hochschulen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften bei allen personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen Fragestellungen. Dazu gehört auch die rechtliche Begleitung von Auswahlentscheidungen bei Beförderungen.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Praxisgruppe bildet das Disziplinarrecht: Ständig begleiten wir außergerichtliche und gerichtliche Disziplinarverfahren. Dabei unterstützen wir die Dienstvorgesetzten bei Verwaltungs- oder Disziplinarermittlungen. Wir verteidigen als Verfahrensbevollmächtigte aber auch die Beamten, wenn diese von Disziplinarverfahren betroffen sind.
Als Kanzlei haben wir zahlreiche Verfahren vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht erfolgreich geführt.