Gleichbehandlung für Bieter aus Drittstaaten nur mit EU-Abkommen
| Unternehmen aus Drittstaaten können sich bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht auf die einschlägige EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der Bieter berufen. Das ist nur möglich, wenn das Drittland mit der EU eine entsprechende internationale Übereinkunft geschlossen hat, die den jeweiligen Unternehmen wechselseitig den Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewährleistet. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden […]
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