Sicherheitsrisiko nach dem SÜG kann zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen
| Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) kann die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine im Arbeitsvertrag vereinbarte auflösende Bedingung rechtfertigen. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor (Az.: 10 SLa 287/25 vom 06.01.2026). Der Kläger, ein russisch-deutscher Doppelstaater mit entfernten Verwandten in Russland, war beim Bundesamt für Migration […]
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