Gemeinderat beschlussunfähig, wenn Tagesordnung zu vage formuliert ist
| Ein Gemeinderat kann nur wirksam über eine Angelegenheit beschließen, wenn diese auch ordnungsgemäß in der Tagesordnung aufgeführt wurde. Das hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden (Az.: 102 ZRR 9/25 vom 10.12.2025). In dem vorliegenden Fall wollte das Land eine Immobilie in der Gemeinde dazu nutzen, um Flüchtlinge dort unterzubringen. Das wollte […]
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