Wir sorgen dafür, dass sich Wissenschaft geschützt entfalten kann und alle Beteiligten ihrer fachlichen und dienstlichen Verantwortung gerecht werden können.
Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen und organisatorischen Problemen moderner Forschung und Lehre.
In unserer Kanzlei beraten wir Hochschulen in Organisations- und Strukturfragen sowie bei Auseinandersetzungen zwischen Hochschulorganen oder der Verteilung von Ressourcen und Finanzmitteln. Da projektbezogene öffentliche und private Zuwendungen für Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen immer wichtiger werden, unterstützen wir Unternehmen bei der Anbahnung, Vereinbarung und Durchführung von Kooperationen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Tierversuchsrecht: Die medizinische Grundlagenforschung kommt ohne Tierversuche nicht aus. Wir beraten Universitätskliniken, Biotechunternehmen und Forschungseinrichtungen, damit sie ihrer besonderen Verantwortung in diesem sensiblen Bereich gerecht werden. So gehört Prof. Dr. Matthias Dombert seit 2021 der E-Kommission Ethik an, die Behörden bei der Genehmigung von Tierversuchen im Interesse des Tierschutzes sachverständig berät.
Darüber hinaus beschäftigen wir uns auch mit Fragen des Forschungsrechts, etwa dem universitären Wissenstransfer oder der Durchführung klinischer Studien.