Staat und Verwaltung

Wir zeigen den rechtlichen Rahmen für politisch verantwortliches Handeln auf.

Wir wissen auch um die politischen Implikationen juristischer Fragestellungen.

Als Kanzlei für Öffentliches Recht haben wir uns auf die Beratung staatlicher und kommunaler Aufgabenträger spezialisiert. Sie werden mit immer komplexeren rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Zugleich sorgen Fehler und Verstöße schnell für politische Kritik. Da ist es von Vorteil, dass wir mit den Eigenheiten politischer Willensbildung sowie im Umgang mit den Medien und ihrer Berichterstattung vertraut sind.

 

Im Verfassungsrecht decken wir das gesamte Spektrum ab – vom verfassungsrechtlichen Gutachten bis zum verfassungsgerichtlichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder den Verfassungsgerichten der Länder. Unternehmen und Privatpersonen sowie Institutionen in Staat und Verwaltung vertrauen auf unsere Expertise und Erfahrung. Wir sind ebenfalls gefragte Experten bei Gesetzesanhörungen und begleiten Gesetzgebungsvorhaben.

 

Im Kommunalrecht beraten wir Städte und Gemeinden, Landkreise und kommunale Verbände bei ihren vielfältigen Aufgaben. Wir beraten sie zu Fragen des Kommunalverfassungsrechts, zum kommunalen Wirtschafts- und Finanzrecht oder zum europäischen Beihilferecht. Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei der Durchsetzung von Kommunalabgaben oder der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen. Als überregional tätige Kanzlei kennen wir uns mit dem Kommunalrecht in allen Bundesländern aus.