Der nächste Bundestag darf kleiner werden
| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die im März 2023 beschlossene Wahlrechtsreform in weiten Teilen für verfassungsgemäß erklärt (Az.: 2BvF 1/23 vom 30.07.2024). Ziel der Reform ist es, den Bundestag von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Das soll über das Zweitstimmendeckungsverfahren erreicht werden, wonach ein Wahlkreissieger nur dann ein Bundestagsmandat erhalten kann, wenn seine […]
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