Stadtbücherei muss Warnhinweis zurücknehmen
| Eine Stadtbücherei darf ihre Bücher nicht mit „Warnhinweisen“ versehen, sondern muss sie unkommentiert zur Ausleihe anbieten. Allerdings steht es der Stadtbücherei frei, bestimmte Bücher nicht anzubieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster jetzt entschieden (Az.: 5 B 451/25 vom 07.07.2025) und die Auseinandersetzung um einen Hinweis, mit dem die Stadtbücherei vor dem umstrittenen Inhalt […]
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