Faktisches Kerngebiet setzt deutliche Beschränkung der Wohnnutzung voraus
| Eine Wohnnutzung, die nach der Baunutzungsverordnung nur aufgrund einer ausdrücklichen planerischen Entscheidung zulässig wäre, kann nicht ohne Weiteres zur Prägung eines faktischen Kerngebiets beitragen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Az. 4 C 2/24 vom 20.05.2025). In dem Verfahren hatte eine Spielhallenbetreiberin gegen die Stadt geklagt, die ein Geschäftsgebäude zur Spielhalle umnutzen […]
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