Abbruch des Auswahlverfahrens selbst nach Auswahlentscheidung noch möglich
| Der Dienstherr kann das Auswahlverfahren selbst nach der Auswahlentscheidung noch abbrechen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Dazu gehört zum Beispiel die mangelnde charakterliche Eignung des Kandidaten. Der Dienstherr darf die Stelle dann neu ausschreiben. Einen Anspruch auf den Posten hat der abgelehnte Kandidat nicht. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 4 […]
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